Die verwendung derartiger Fahrzeuge zu anderen als den genannten Zwecken würde bedeuten, daß der Tatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" vorliegt. Dieser ist im juristischen Sinne ein Vergehen (S
6. Be
5. Be
4. Be
3. landWirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
1. Be
Unter land- oder forstWirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die verwendung für land- oder forstWirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. (§6 Absatz 1)
Dieser Artikel behandelt die Begriffsdefinition LandWirtschaftliche Zugmaschinen im Sinne des Fahrerlaubnisrechtes
(Für die Erklärung des Begriffes siehe unter traktor.)
Zur Gültigkeit der Deutschen Fahrerlaubnisklassen L und T sagt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) folgendes aus:
Es gilt:
§6 Absatz 5 Fahrerlaubnisverordnung
2. Park-, Garten-, Böschungs- und friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
Personen, die nachweislich in der Land- oder ForstWirtschaft beschäftigt sind und im Besitz einer vor dem 1. Januar 1999 erteilten Deutschen Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind, wird beim Umtausch des alten Führerscheindokumentes in einen EU-Kartenführerschein auf An
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